Lutz Ehmke Immobilien e.K.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lutz Ehmke Immobilien e.K. (im folgenden Makler genannt) für die Vermittlung bzw. den Nachweis von Immobilien.
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Im Fall der unberechtigten Weitergabe des Exposés oder der Informationen aus dem Exposé an Dritte ist der Empfänger (nachfolgend Auftraggeber genannt) für den Fall des Vertragsschlusses durch den Dritten verpflichtet, dem Makler (Lutz Ehmke Immobilien e.K.) die vertraglich vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 3 Angaben und Haftung
Die in dem Exposé enthaltenen Informationen beruhen ausschließlich auf den Angaben des Verkäufers oder Vermieters, von Behörden oder anderen Dritten. Wir übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Exposé enthaltenen Angaben und Informationen. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers führt.
§ 4 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 5 Provision und Fälligkeit
Mit rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers in Höhe von 7,14% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gegenüber dem Käufer (Auftraggeber), soweit nicht das Exposé einen anderen Provisionssatz ausweist. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages einschließlich etwaiger Einrichtungsablösen oder sonstige Übernahmen, z. B. Hypotheken. Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objekts im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objekt des Verkäufers. Der Provisionsanspruch wird mit Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages bzw. des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin sowie auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde, im Falle eines Mietvertragsabschlusses auf die Ausfertigung eines Mietvertragsexemplares.
Der Provisionsanspruch ist auch dann entstanden und fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Auftraggeber in einem besonders engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Verhältnis steht.
§ 6 Provision Mietverträge
Mit Abschluss eines Wohnungsmietvertrages entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer gegenüber dem Vermieter (Auftraggeber), soweit nicht das Exposé einen anderen Provisionssatz ausweist.
Mit Abschluss eines Gewerbemietvertrages entsteht ein Provisionsanspruch des Maklers in Höhe von 3 Monatsnettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht das Exposé einen anderen Provisionssatz ausweist.
§ 7 Vertrags- Abschluss und Verhandlung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen mit dem von uns nachgewiesenen Vertragspartner als ursächlich wirkenden Makler zu nennen.
Der Auftraggeber hat unverzüglich zur Kenntnis zu geben, wann und zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.
§ 8 Unverbindlichkeit der Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
§ 9 Gerichtsstand
Im Verkehr mit Kaufleuten ist Berlin als Gerichtsstand vereinbart.


